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Staatliche Stellen in Deutschland interessieren sich nicht für UFOs, behauptet die deutsche Bundesregierung. Doch wie glaubhaft ist diese Behauptung?

 

 

 

von Robert Fleischer

 

Wenn am kommenden Mittwoch der Prozess um Freigabe einer UFO-Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in die nächste Runde geht (vgl. hier), steht mehr auf dem Spiel als die bloße Einsicht in UFO-Unterlagen. Offiziell geht es der Bundestagsverwaltung nämlich um die generelle Frage, ob Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste für die Allgemeinheit zugänglich sein dürfen oder nicht. Bereits beim ersten Prozess vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten Vertreter der Bundestagsverwaltung klar gemacht, dass man bereit sei, in dieser Frage „bis zur letzten Instanz“ zu prozessieren. Denn Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste enthielten „nichts, was man veröffentlicht sehen möchte„. Darum sollen die von Steuergeldern finanzierten Ausarbeitungen vor den Augen der Steuerzahler verborgen bleiben. In einem von der Bundestagsverwaltung – ebenfalls mit Steuergeldern – beauftragten Rechtsgutachten heißt es dazu, dass Bundestagsabgeordnete einen „Informationsvorsprung gegenüber den Bürgern“ haben müssten, und es ganz allein an ihnen liege, „ob und inwieweit sie es bei diesem Informationsvorsprung belassen“.

Der offizielle Standpunkt der Bundesregierung

Es ist eine Ironie des Schicksals, dass die grundlegende Frage, wie weit Informationsfreiheit in Deutschland reicht, nun ausgerechnet durch das ach so lächerliche Thema der UFOs in den Brennpunkt gerät. Denn die Bundesregierung behauptet seit Jahren, keinerlei Erkenntnisse über UFOs und Außerirdische zu haben. So beantwortete sie beispielsweise im Mai 2008 die Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Hartfrid Wolff nach geheimen deutschen UFO-Akten wie folgt:

„Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Sichtungen so genannter Ufos bzw. Außerirdischer in Deutschland vor. Demgemäß sind auch keine Akten über UFO-Sichtungen vorhanden, die für eine Veröffentlichung in Betracht kämen.“ (Quelle)

Auch Wolfgang Schäuble stritt 2008 als amtierender Bundesinnenminister ab, dass deutsche Stellen sich mit UFOs beschäftigen:

Eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier nicht bekannt.“ (Quelle)

Doch das angebliche Desinteresse der deutschen Bundesregierung an UFOs wirkt aus vielerlei Gründen unglaubhaft.

21 Länder beschäftigten sich im Geheimen mit UFOs

{module [426]}Einen wesentlichen Grund, warum Deutschland sich sehr wohl mit UFOs beschäftigt haben könnte, nennen die Autoren der bis dato zurück gehaltenen UFO-Studie der Wissenschaftlichen Dienste selbst:

„Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“

Gerade zu Zeiten des Kalten Krieges, so die Autoren, könnte durchaus ein Bedürfnis bestanden haben, UFO-Sichtungen zu untersuchen – schließlich könnte die eventuelle Entwicklung neuer Fluggeräte durch den militärischen Gegner „auch in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit genügend Anlass geboten haben, sich mit solchen Fragestellungen zu befassen“.

(Quelle: J. Adolphs, G. Strate, 2009: Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen. Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags WD8-3000-104/2009, S.7 f.)

Wie wahrscheinlich ist es also, dass ausgerechnet in dem Land, durch dessen Mitte die Frontlinie des Kalten Krieges verlief, keinerlei staatliches oder militärisches Interesse an UFOs bestand? Tatsächlich sind militärische Akten über UFO-Erscheinungen keine Seltenheit. Nicht nur Frankreich und Großbritannien haben geheime UFO-Akten veröffentlicht. Wie Recherchen von Exopolitik Deutschland belegen, haben sich weltweit mindestens 21 Länder im Geheimen mit UFOs beschäftigt:

1. Argentinien: Im Juni 2011 stellte die argentinische Luftwaffe ihre neu eingerichtete „Kommission zur Untersuchung von Luftraumphänomenen“ (CEFAE) vor.  Die neue Luftwaffenabteilung soll „zum Auftrag der Luftwaffe beitragen, die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten“.  Zur Einreichung von UFO-Sichtungsberichten stellt die Luftwaffe auf ihrer offiziellen Webseite einen eigenen Fragebogen zum Download bereit. (Quelle)

2. Australien: Bereits 1979 begann die australische Luftwaffe mit der schrittweisen Veröffentlichung von ehemals geheimen UFO-Akten, zunächst gegenüber UFO-Forschern, später über das australische Nationalarchiv. Die freigegebenen Geheimakten stammen von verschiedensten luftsicherheitsrelevanten Behörden und belegen, dass australische Stellen sich von 1950-1980 mit mehr als 1700 UFO-Fällen beschäftigt haben. (Quelle)

3. Belgien: Im Jahr 1990 übertrug die belgische Luftwaffe die Untersuchung von UFO-Meldungen an die zivile UFO-Forschungsgesellschaft SOBEPS (inzwischen „COBEPS“). (Quelle)   Grund war eine von November 1989 bis Mai 1990 andauernde Welle von UFO-Sichtungen über ganz Belgien, über die der damalige Stabschef der Luftwaffe in zahlreichen Medien informierte. (Quelle) Ob darüber hinaus UFO-Akten an die Öffentlichkeit gelangten, ist nicht bekannt.

4. Brasilien: Seit Jahren veröffentlicht die brasilianische Luftwaffe immer wieder ehemals geheime UFO-Akten. Sie umfassen bislang den Zeitraum 1952 bis 2000. (Quelle) Die brasilianische Luftwaffe führte im August 2010 zudem eine transparente Verfahrensweise zur Regulierung, Erfassung und Handhabung von „Materialien im Zusammenhang mit unidentifizierten Flugobjekten“ ein und veröffentlichte diese im brasilianischen Amtsblatt „Diário Oficial da União“.  (Quelle) Im April 2013 wurde zudem eine Kooperation mit zivilen UFO-Forschern vereinbart. (Quelle)

5. Chile: Das „Untersuchungskomitee für anomale Luftphänomene“ (CEFAA) sammelt und erforscht UFO-Berichte im Auftrag der zivilen Luftfahrtbehörde DGAC, die der Luftwaffe untersteht. (Quelle) CEFAA wurde im Oktober 1997 gegründet, nachdem UFOs verstärkt in der Nähe von Flughäfen gesichtet worden waren. (Quelle)  Im November 2010 veröffentlichte CEFAA Ausschnitte aus dem Funkkontakt zwischen zivilen Piloten und Fluglotsen, um UFO-Eingriffe in den Luftverkehr beispielhaft zu dokumentieren. (Quelle

6. Dänemark: Das taktische Kommando der Luftwaffe stellte 2009 rund 300 Seiten UFO-Akten aus den Jahren 1978 bis 2002 ins Internet. Bei der Veröffentlichung künftiger durch die Bevölkerung gemeldeter UFO-Sichtung kooperiert die Luftwaffe mit der zivilen UFO-Forschungsorganisation SUFOI. (Quelle

7. Ecuador: Im April 2005 autorisierte der Präsident Rafael Corrêa die „Ecuadorianische Kommission für die Untersuchung des UFO-Phänomens“ (CEIFO) zur offiziellen Erforschung von UFO-Vorfällen. (Quelle) Dazu interviewte die aus Zivilisten und Militärs gebildete Kommission bislang 44 Militärpiloten über ihre Sichtungen und begann im März 2008, diese Informationen auf YouTube zu veröffentlichen. (Quelle) Zeitgleich wurden zahlreiche Fotos, Videos und Berichte freigegeben.

{module [426]}8. Finnland: Von 1933 bis 1979 führte das finnische Militär UFO-Untersuchungen durch und erstellte darüber Akten. Das Nationalarchiv von Finnland gab im Jahr 2009 rund 300 UFO-Akten an private Forscher frei, die in einem Buch veröffentlicht wurden. (Quelle) Forscher der UFO-finnischen Organisation FUFORA gehen davon aus, dass ein erheblicher Teil der militärischen UFO-Akten noch der Geheimhaltung unterliegt. (Quelle)

9. Frankreich: Seit März 2007 hat die französische militärisch-zivile Raumfahrtagentur CNES durch ihre für UFOs zuständige Behörde GEIPAN mehr als 1100 detaillierte Falluntersuchungen freigegeben. Die ehemals geheimen Dokumente stammen aus den Jahren 1963 bis 2013. Monatlich werden weitere Akten freigegeben, rund 1000 Fälle warten noch auf ihre Veröffentlichung. In 22% der untersuchten Fälle konnte selbst auf Grundlage vollständiger Daten keine konventionelle Erklärung gefunden werden. Von den gemeldeten Sichtungen waren 9% mit Eindeutigkeit und 28% mit Wahrscheinlichkeit identifizierbar. 41% der Fälle konnten auf Grund mangelnder Daten nicht identifiziert werden. (Quelle)

10. Großbritannien: Von Mai 2008 bis Juni 2013 veröffentlichte das britische Verteidigungsministerium insgesamt zehn Tranchen UFO-Akten über das britische Nationalarchiv. Die Akten enthalten Berichte von Zivilisten, Militärs, Polizisten und Piloten seit den 1950er Jahren. (Quelle) Auch das britische Verteidigungsministerium stellt auf seiner Webseite Sichtungsberichte zum Download bereit. (Quelle) In beispielloser Offenheit präsentierte das britische Nationalarchiv im Juni 2013 sogar eine eigens entwickelte iPhone-App, mit deren Hilfe interessierte Bürger knapp 5000 Sichtungsberichte der letzten 25 Jahre anschauen können. (Quelle)

11. Irland: Im September 2007 erhielt die Zeitung Irish Times durch das Informationsfreiheitsgesetz UFO-Akten vom Militär. Die Dokumente enthalten UFO-Fälle aus den Jahren 1947 bis 1984. Nach Angaben des irischen Verteidigungsministeriums wurden die Akten seitdem nicht mehr fortgeführt. Die Dokumente sind nicht zum Download verfügbar. (Quelle)

12. Italien: Seit 1978 dokumentiert und überwacht die „Abteilung Allgemeine Sicherheit“ der italienischen Luftwaffe UFO-Sichtungen und stellt die Untersuchungsberichte auf der Webseite des italienischen Verteidigungsministeriums zum Download bereit. Bislang sind UFO-Akten aus den Jahren 2001 – 2009 veröffentlicht; ältere Fälle werden derzeit zur Veröffentlichung vorbereitet. (Quelle)

13. Kanada: Im Oktober 2007 veröffentlichte das kanadische Nationalarchiv insgesamt rund 9500 UFO-Akten aus den Jahren 1947 bis Anfang 1980. Ob seit 1980 weitere Akten hinzukamen, ist nicht bekannt. (Quelle)

14. Mexiko: Im Mai 2004 veröffentlichte die mexikanische Luftwaffe den Videofilm einer Infrarotkamera, die unidentifizierte Objekte von einer Militärmaschine aus gefilmt hatte. (Quelle)

15. Neuseeland: Im Dezember 2010 veröffentlichte das neuseeländische Nationalarchiv rund 2500 Seiten ehemals geheimer UFO-Akten. Die Militärakten umfassen den Zeitraum von 1952-2009 und dokumentieren ein lang anhaltendes Interesse der Luftwaffe für das Phänomen. (Quelle)

16. Peru: Im November 2001 gründete die peruanische Luftwaffe das „Forschungsbüro für anomale Luftphänomene“ (OIFAA). Aus verwaltungstechnischen Gründen lagen die Untersuchungstätigkeiten dieser Behörde seit mindestens 2006 brach. Doch im Oktober 2013 eröffnete die „Direktion für Luftraumbelange“ (DINAE) der Luftwaffe die Behörde erneut. Nunmehr wird die nun in „DIFAA“ („Untersuchungsabteilung für anomale Phänomene im Luftraum“) unbenannte Militärbehörde bei der Falluntersuchung von zivilen Experten wie Astronomen, Soziologen und sogar Archäologen unterstützt. (Quelle 1, Quelle 2)

17. Schweden: 1987 übergab das schwedische Militär den nicht-geheimen Teil seiner UFO-Akten an das privat geführte Archiv für UFO-Forschung, eine 1980 gegründete gemeinnützige Stiftung in Norrköping. (Quelle) Das schwedische Militär trägt laut Aussage des Archivleiters eigenständig neue UFO-Sichtungen in die Datenbank des UFO-Archivs ein. Der schwedische Staat fördert das UFO-Archiv indirekt durch Übernahme der Kosten für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. (Quelle)

{module [426]}18. Spanien: Von 1992 bis 1999 veröffentlichte das spanische Verteidigungsministerium tranchenweise seine ehemals geheimen UFO-Akten aus den Jahren 1968-1999. Die Dokumente sind im Historischen Archiv der Luftwaffe in Villaviciosa de Odón (Madrid) frei für die Öffentlichkeit zugänglich und enthalten Sichtungsberichte ziviler und militärischer Piloten sowie administrative UFO-Unterlagen. (Quelle 1, Quelle 2

19. Ukraine: Im Dezember 2009 veröffentlichte der Ukrainische Ufologische Verband (UFODOS) Berichte, Fotos und Unterlagen über UFOs aus mehreren Jahrzehnten. Die Informationen stammen vom Hydrometeorologischen Zentrum der ukrainischen Luftwaffe sowie zivilen UFO-Organisationen. (Quelle)

20. Uruguay: Bereits im August 1979 gründete die Luftwaffe einen von Zivilisten und Militärs besetzten „Ausschuss für den Empfang und die Untersuchung von UFO-Berichten“ (C.R.I.D.O.V.N.I.). (Quelle) Im Juni 2009 gewährte die Luftwaffe Uruguays der Zeitung El País einen Blick in ihre ehemals geheimen UFO-Akten. Seit 1947 hatte die Luftwaffe UFO-Fälle untersucht. 2200 Sichtungen wurden seitdem gemeldet. Für 40 Fälle haben die Experten keine konventionelle Erklärung. (Quelle) Die Akten wurden unserer Kenntnis nach bislang nicht im Internet veröffentlicht.  

21. USA: Von 1947 bis 1969 führte die US-Luftwaffe im Projekt Blue Book UFO-Forschung durch. Für insgesamt 701 der untersuchten Fälle konnten die Wissenschaftler keine Erklärung finden. Dennoch wurde die offizielle UFO-Forschung der Luftwaffe nach Erscheinen des Condon Report im Dezember 1969 eingestellt. (Quelle)

Unter den 21 bislang bekannten Ländern, in denen UFO-Akten existieren, befinden sich also immerhin neun europäische Staaten in unmittelbarer Nachbarschaft zu Deutschland.

Keine mit UFOs betraute Stelle in Deutschland?

Ende 2011 stellte die Deutschsprachige Gesellschaft für UFO-Forschung e.V. (DEGUFO) eine Anfrage an alle Landesinnenministerien: Welche Behörde nimmt Berichte über seltsame Himmelserscheinungen von Polizei und Militär entgegen? Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen antwortete: Für Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum sei das Nationale Lage- und Führungszentrum „Sicherheit im Luftraum“ (NLFZ) verantwortlich.  In diesem Zentrum kontrollieren deutsche Soldaten, Beamte der Bundespolizei, der Deutschen Flugsicherung sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gemeinsam den Luftraum. (Quelle) Meldungen über seltsame Himmelserscheinungen würden von der Polizei unmittelbar an das NLFZ weiter geleitet. (Quelle)

Auf Anfrage eines Journalisten bestätigte der Presseoffizier des Bundesministeriums für Verteidigung, dass UFO-Meldungen an das NLFZ übermittelt werden. Doch diese Meldungen würden beim Lagezentrum für Sicherheit im Luftraum nicht etwa untersucht, sondern „unverzüglich vernichtet„.

Dies ist bemerkenswert. Denn wie der internationale Vergleich zeigt, beschäftigen sich zahlreiche Länder insbesondere deshalb mit UFOs, weil sie ein mögliches Sicherheitsrisiko für den Luftverkehr darstellen. Zudem existiert laut Auskunft des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste in Nordrhein-Westfalen eigens eine „Bund-Länder-Vereinbarung“ zur Übermittlung von luftsicherheitsrelevanten Meldungen an das NLFZ. Weitere Details zum Inhalt dieser Vereinbarung könne man übrigens „leider nicht zur Verfügung stellen“. (Quelle:  Bürgin, Luc: „UFO-Archiv im Nato-Stützpunkt?“ Mysteries-Magazin Ausgabe 3/2012, S.30) Wie schade – denn so erfährt die Öffentlichkeit nicht, weshalb UFO-Sichtungsmeldungen dann überhaupt ans NLFZ weiter geleitet werden. Zur unverzüglichen Vernichtung? Wohl kaum – denn das könnte man ganz unbürokratisch in der eigenen Dienststelle erledigen.

Wie es aussieht, gibt es also doch eine deutsche Stelle, die für UFOs verantwortlich ist – auch wenn der damalige Bundesinnenminister sie angeblich nicht kennt und das mit der Luftsicherheit betraute NLFZ behauptet, UFO-Sichtungsmeldungen gar nicht erst nachzugehen.

Fazit: Deutschland – eine Bananenrepublik

Während hierzulande Politiker und Massenmedien so tun, als seien UFOs bloße Spinnerei, gehen zahlreiche Länder dem Phänomen ernsthaft nach, in fünf Staaten immerhin mit eigens gegründeten Behörden. Es kommt einem ein alter Witz aus Ostdeutschland in den Sinn: „Warum ist die Banane krumm? Weil sie 40 Jahre lang einen Bogen um die DDR machen musste.“ Genauso verhält es sich hierzulande offenbar mit den UFOs. Doch bananenförmige Fluggeräte wurden bislang kaum beobachtet.

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