UFO-Video der Polizei von Wales

Sieben Minuten lang filmten Beamte an Bord eines Polizeihubschraubers ein UFO und twitterten einen Videoausschnitt davon – in Deutschland völlig undenkbar.

Von Robert Fleischer

Daran könnten sich deutsche Sicherheitsbehörden eine Scheibe abschneiden: Am Abend des 17. September filmten Beamte an Bord eines walisischen Polizeihubschraubers ein unbekanntes Flugobjekt über dem Bristolkanal, einer Bucht an der Westküste Großbritanniens. Gegen 21:30 wurde das UFO auf der Wärmebildkamera bemerkt – mit bloßem Auge blieb es unsichtbar, ebenso auf dem Radar. Dabei strahlte es dennoch beträchtliche Hitze ab, wie die dunkle Färbung auf dem Video zeigt. Insgesamt sieben Minuten lang konnten die Polizisten das Objekt filmen. Danach brach der Sichtkontakt ab.

Dass es sich um eine asiatische Himmelslaterne handeln könnte, schließen die Beamten aus. „Wir bezweifeln, dass es eine Laterne war, weil es gegen den Wind flog“, schrieb der walisische National Police Air Service St. Athan, der die Aufnahmen am 23. September auf Twitter veröffentlicht hatte (Quelle: https://t.co/Hu07DLmn3z)

UFO über Bristolkanal (Quelle: NPAS St. Athan)

Was filmte die walisische Polizei?

Der deutsche UFO-Forscher Gerhard Gröschel vom Institut für Technische UFO Forschung hat das Video für uns begutachtet. Doch anhand des auf Twitter veröffentlichten Handyvideos, in dem das Objekt vom Bildschirm abgestimmt wurde, wagt er keinerlei Aussage zu treffen. „Aus welcher Distanz wurde gefilmt? Wurde das Objekt von der Seite, von oben oder von unten gefilmt? Wie waren die Lichtverhältnisse für die Polizisten?“

Ohne diese Informationen, so Gröschel, sei keinerlei Einschätzung möglich. Das unidentifizierte Flugobjekt, welches offenbar über einen Hitze- abstrahlenden Antrieb verfügte, wird höchstwahrscheinlich weiterhin unidentifiziert bleiben – es sei denn, die walisische Polizei entschließt sich dazu, das siebenminütige für die UFO Forschung zur Verfügung zu stellen.

Veröffentlichung mit Kalkül?

Die Veröffentlichung eines UFO-Videos durch die Polizei ist in der UFO-Geschichte schon vorgekommen, insgesamt jedoch ein recht seltenes Ereignis. Den Beamten muss schließlich klar gewesen sein, dass die Veröffentlichung eines kontroversen Videos heftige Debatten in der Öffentlichkeit nach sich ziehen würde, zumal die Polizei selbst sich jeglicher Erklärung enthält.

Am 26. April 2013 erfasste die Infrarotkamera eines Hubschraubers der amerikanischen Homeland Security ein unidentifiziertes Objekt. Das entsprechende Video gelangte über unbekannte Kanäle an die Öffentlichkeit.

2008 filmten Polizeibeamte ein unidentifizierte Flugobjekt über Cardiff, Wales, welches jedoch auch mit der Tageslichtkamera sichtbar war.

Am 5. März 2004 filmten Soldaten der mexikanischen Luftwaffe über dem Bundestag Campeche zunächst unidentifizierte Lichtobjekte. Das Video der Infrarotkamera übergab der mexikanische Verteidigungsminister wenig später dem bekannten mexikanischen UFO-Forscher Jaime Maussan, der dieses anschließend mit großem Getöse veröffentlichte. Am Ende stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei den Hitzequellen um heiße Schornsteinabgase gehandelt hatte.

Bei der Beurteilung derartiger Videos, auch wenn sie aus offizieller Quelle stammen, ist demnach Vorsicht geboten. Das walisische UFO-Video unterstreicht jedoch ein weiteres Mal, wie unterschiedlich Sicherheitsbehörden in anderen Ländern das UFO-Thema handhaben. In Deutschland wäre es jedenfalls undenkbar, dass die Luftwaffe oder die Polizei ein solches Video eines unidentifizierten Flugobjektes an die Öffentlichkeit gelangen ließe. Schließlich bestreiten die deutsche Bundesregierung und Bundeswehr jegliches Interesse an dem Phänomen; entsprechende Akten lägen deshalb nicht vor.

UFO-Zwischenfälle werden in Deutschland geheim gehalten

Auch die Tatsache, dass sowohl das Militär als auch die Deutsche Flugsicherung immer wieder unidentifizierte Flugobjekte auf dem Radar erfassen, ändert nichts an diesem offiziell geäußerten Standpunkt. Tatsächlich vorhandene Aufzeichnungen werden zurückgehalten. So wie in folgendem Fall.

Ein Augenzeuge beobachtete am 4. Mai 2016 gegen 22:48 Uhr über der nordrhein-westfälischen Kleinstadt Rheda eine ungewöhnliche Himmelserscheinung. Zwei Flugobjekte, deren Flugverhalten unerklärlich schien, flogen um die besagte Uhrzeit von Nord-Osten Richtung Süd-Westen und kreuzten dabei innerhalb von 15 Sekunden den gesamten Horizont, wobei sie immer wieder nach rechts und links ausscherten. Der Zeuge wendete sich an die Deutsche Flugsicherung mit der Bitte um Aufklärung.

Tatsächlich meldete sich ein Mitarbeiter der Flugsicherung zurück:

„Sehr geehrter Herr D.,

die Auswertung unserer Radardaten hat gezeigt, dass zum fraglichen Zeit eine Radarspur aufgezeichnet wurde. Eine Zuordnung zu einem von der DFS kontrollierten Luftfahrzeug konnte nicht stattfinden, da die DFS keinerlei Daten zu dem Flug vorliegen hat. Wir können daher leider nicht feststellen um wen, oder was es sich gehandelt hat, die Radarspur verliert sich nach einiger Zeit wieder. Wir konnten auch leider keinen möglichen Start bzw. Landeort feststellen.
In vorliegendem Fall kann es sich nur um ein nicht angemeldetes Flugvorhaben gehandelt haben. Zur weiteren Recherche haben wir militärische Stellen eingebunden, aber noch keine Auskunft erhalten. Sobald wir hier Informationen vorliegen haben, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht von uns.“

Da die angekündigte Nachricht jedoch ausblieb, wendete sich der Zeuge an uns, woraufhin ich bei der Deutschen Flugsicherung noch einmal nachhakte. Die Antwort:

„Sehr geehrter Herr Fleischer,

nein es haben sich keine Neuigkeiten ergeben. Die Anfrage bei den militärischen Stellen führte zu keinem Ergebnis, was aber nicht beutet, dass es sich nicht um Luftfahrzeuge gehandelt haben könnte.“

Nun kontaktierten wir die Bundeswehr. Ein UFO-Forscher des Vereins MUFON-CES stellte für uns eine Informationsfreiheitsgesetz-Anfrage an das Luftfahrtamt der Bundeswehr und erhielt am 1. Juli folgende Antwort:

„Die Auswertung der Radardaten vom 4. Mai 2016 zur angegebenen Uhrzeit konnte im Bereich Rheda-Wiedenbrück keine Radarspur nachweisen, die den beschriebenen Flugbewegungen insbesondere der Geschwindigkeit entspricht.

Im Zeitraum von 22:45 Uhr bis 00:00 Uhr Ortszeit konnte jedoch ein Primärziel aufgezeichnet werden, welches sich in dem Bereich mit einer Geschwindigkeit zwischen 30 und 40 Knoten (ca. 55 bis 75 km/h) von Nordost nach Südwest bewegte. Dieses Ziel konnte lediglich mit dem zivilen Sensor „Deister“ aufgefasst werden. Die Flughöhen lagen dabei zwischen GND und FL 660.“

Nun war die Verwirrung perfekt – denn diese Auskunft des Luftfahrtamtes der Bundeswehr schien weder zu den Beobachtungen des Augenzeugen zu passen, der den Flugobjekten eine sehr hohe Geschwindigkeit geschrieben hatte, noch zur Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung, die hinter der auf dem zivilen Radar erfassten Spur ein „nicht angemeldetes Flugvorhaben“ vermutete.

Meine Bitte um Übersendung der originalen zivilen Radardaten wurde abgelehnt – dies sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz blieb bislang ohne Antwort. Und so verläuft sich die Radarspur vorerst im Sand. Wie so vieles hierzulande.

Die UFO-Sichtung über Wales und die seltsame Himmelserscheinung über Rheda – zwei Vorfälle, die ihrer Natur nach ähnlich scheinen, jedoch von offizieller Seite völlig unterschiedlich gehandhabt wurden. Sie zeigen, dass das Thema Ufos in Deutschland noch immer ein Tabu ist – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern weltweit.

Warum eigentlich?

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