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Laut den Sprechern der Bundesregierung und des Verteidigungsministeriums spielen UFOs in der Politik Deutschlands keine Rolle. Außerdem seien weder Akten noch Behörden zu dem Thema bekannt. Dies ist falsch.

Von Tobias Berg

UFOs…hier nicht bekannt!

Die Politik des Mauerns in Bezug auf das Thema UFOs ist nichts Neues. So antwortete der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Mai 2008 auf die Frage eines Wählers: “Eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier nicht bekannt.“ Dabei lässt sich aus Schäubles eigentümlich anmutender Formulierung: “ sind hier nicht bekannt“ eventuell herauslesen, dass selbst wenn es bundesdeutsche UFO-Akten gäbe, diese möglicherweise in die Zuständigkeit des Innenministeriums fallen würden. Solche Akten hätten demnach auch gänzlich anderen Sperrfristen und Geheimhaltungsstufen.

Parlamentarische Anfragen

Der Bundestagsabgeordnete Hartfrid Wolff (FDP) erkundigte sich im Mai 2008 bei der Bundesregierung: “Wie viele Sichtungen so genannter Ufos bzw. Außerirdischer in Deutschland hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 registriert, und beabsichtigt die Bundesregierung, nachdem die britische und die französische Regierungen ihre Akten über Ufo-Sichtungen veröffentlicht haben, ebenfalls ihre Akten zu Sichtungen von Ufos oder Außerirdischen in Deutschland zu veröffentlichen?“

Die Antwort der Regierung fiel erneut nüchtern aus: “Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Sichtungen so genannter Ufos bzw. Außerirdischer in Deutschland vor. Demgemäß sind auch keine Akten über Ufo-Sichtungen vorhanden, die für eine Veröffentlichung in Betracht kämen.“

Auch der Bundestagsabgeordnete Peter Hettlich (Bündnis 90/Die Grünen) fragte im Juni 2009: “Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit der Existenz intelligenter extraterrestrischer Lebewesen ein, und für wie hoch hält sie die Wahrscheinlichkeit, dass Außerirdische auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland landen?“

Die Antwort erstaunt nur wenig: “Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine zuverlässige Einschätzung der Wahrscheinlichkeit extraterrestrischen Lebens erlauben würden. Eine Landung Außerirdischer auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland hält die Bundesregierung nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen.“

Bereits die Stasi erforschte UFOs

Dass UFOs für bundesdeutsche Stellen noch nie von Interesse gewesen sein sollen, darf bezweifelt werden. Schließlich interessierte sich auch die Staatssicherheit, der Geheimdienst der ehemaligen DDR, für die seltsamen Flugobjekte – einige Akten dazu sind seit Jahren bekannt

Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages

Eine Art Wendepunkt ereignete sich jedoch im Jahr 2009, nachdem Robert Fleischer von Exopolitik Deutschland von einer nichtöffentlichen Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags berichtete. In diesem Dokument wird die Vermutung aufgestellt, dass die Bundesregierung sich inoffiziell doch mit UFOs beschäftigen könnte:

Die Aussage, dass ‚der Bundesregierung … keine Erkenntnisse vorliegen, die eine zuverlässige Einschätzung der Wahrscheinlichkeit extraterrestrischen Lebens erlauben würden (und) eine Landung Außerirdischer auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland … nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für ausgeschlossen (hält)‘, besagt nichts darüber, ob in der Vergangenheit nicht doch entsprechende Untersuchungen gemacht wurden.

Die Tatsache, dass sowohl Grossbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und ausserirdischen Lebensformen beschäftigten und dies nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“

Dabei führen die Autoren der Ausarbeitung aus, dass Regierungen UFO-Berichte gerade zu Zeiten des Kalten Krieges aus Angst vor gegnerischen Spionage- oder Kampfflugzeugen dokumentierten und untersuchten. Demgemäß stellen sie fest:

Die tatsächliche oder vermeintliche Entwicklung neuer Fluggeräte, Spionagesatelliten u.ä. durch den militärischen Gegner könnte auch in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit genügend Anlass geboten haben, sich mit solchen Fragestellungen zu befassen.“

Der Kampf um die Veröffentlichung dieser Ausarbeitung wurde erst kürzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden (wir berichteten).

UFO-Meldungen gehen an das NLFZ

Auf Länderebene ist das Vorgehen im Fall einer UFO-Sichtung nicht eindeutig geregelt. Regelmäßig führen UFO-Sichtungen zu Polizeieinsätzen, die auch durch die örtlichen Beamten protokolliert werden. Diese Verfahrensweise beschrieb der Pressesprecher des LKA Niedersachsen, Frank Federau, in einer TV-Dokumentation:

Jedes uns gemeldete Ereignis wird von uns genauestens überprüft. Das heißt, wir schicken einen Streifenwagen hin, und der wird versuchen, dieses Phänomen zu ergründen (…) Es wird auf jeden Fall immer ein Vermerk für unsere Akten gefertigt.“

Solche Akten werden aber wohl nur im Einzelfall an Landes- oder gar Bundesbehörden übergeben. Sie sind demnach am wahrscheinlichsten bei regionalen Polizeidirektionen zu suchen, möglicherweise auch abgeheftet unter anderen Bezeichnungen wie „herausragende Himmelserscheinung“, „besonderes Himmelsereignis“ oder „unbekanntes Himmelsphänomen“.

In diesem Zusammenhang stellte die die Deutschsprachige Gesellschaft für UFO-Forschung e.V. (DEGUFO) Ende 2011 eine Anfrage an alle Landesinnenministerien: Welche Behörde nimmt Berichte über seltsame Himmelserscheinungen von Polizei und Militär entgegen? Darauf antwortete das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: “Für Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum sei das Nationale Lage- und Führungszentrum „Sicherheit im Luftraum“ (NLFZ) verantwortlich.“ In diesem Zentrum kontrollieren deutsche Soldaten, Beamte der Bundespolizei, der Deutschen Flugsicherung sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gemeinsam den Luftraum. Meldungen über seltsame Himmelserscheinungen würden demnach von der Polizei unmittelbar an das NLFZ weiter geleitet.

Auf Anfrage eines Journalisten bestätigte ein Sprecher des Bundesministeriums für Verteidigung nur inoffiziell, dass UFO-Meldungen an das NLFZ übermittelt werden. Doch diese Meldungen würden beim Lagezentrum für Sicherheit im Luftraum nicht etwa untersucht, sondern unverzüglich vernichtet. Eine bemerkenswerte, wenngleich nicht ganz glaubwürdige Aussage. Laut Auskunft des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste in Nordrhein-Westfalen sei die Übermittlung von luftsicherheitsrelevanten Meldungen an das NLFZ eigens in einer „Bund-Länder-Vereinbarung“ geregelt. Weitere Details zum Inhalt dieser Vereinbarung könne man jedoch „leider nicht zur Verfügung stellen“.

UFO-Akten des Bundesnachrichtendienstes

Dem Herausgeber von „grenzwissenschaft-aktuell.de“ (GreWi), Andreas Müller, gelang es Anfang 2014, Einsicht in eine noch bis zum Jahr 2021 gesperrte UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu erhalten. Die Akten bestehen aus 67 Seiten, die auf Mikrofilm vorliegen. Unter dem Titel „DDR Grenzsperranlagen an der IDG – UFO“ werden auf den Seiten 0177 bis 0244 zahlreiche Vorfälle von Sichtungen „unbekannter Flugobjekte im Grenzgebiet der DDR“ sowie deren Dokumentation, Untersuchung und Schlussfolgerungen beschrieben. Die Akten, die inzwischen auch Exopolitik Deutschland vorliegen, beweisen eindeutig, dass der BND jahrelang UFO-Forschung betrieb – ganz im Gegensatz zur offiziellen Position der Bundesregierung zum Thema UFOs.

Fazit: Regierungssprecher Seibert liegt falsch

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die von Regierungssprecher Steffen Seibert und dem Sprecher des Verteidigungsministeriums Michel Henjes jüngst auf dem Tag der Offenen Tür der Bundespressekonferenz getroffenen Aussagen nach Prüfung der Faktenlage nicht haltbar sind.

Fakt ist: Auch bundesdeutsche Stellen haben sich jahrelang im Geheimen mit UFOs beschäftigt. Das genaue Ausmaß ihrer Tätigkeit werden wir erst erfahren, wenn auch die Bundeswehr ihre Akten freigibt.

Quellen:

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