Frank Reitemeyer

Im UFO-Prozess eines Berliners gegen die Bundesrepublik ist ein erster Etappensieg errungen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab seiner Klage auf Einsicht in eine Ausarbeitung des Bundestags Recht.

Der Kläger Frank Reitemeyer hatte gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz einen Antrag auf Einsicht in die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes zum Thema „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ gestellt. Diese Ausarbeitung war Exopolitik Deutschland Ende 2009 freundlicherweise durch eine Bundestagsabgeordnete weitergeleitet worden. Da Reitemeyer die Einsicht verwehrt wurde, blieb ihm nur der Klageweg.

Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig – die Bundestagsverwaltung hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Denn ihr geht es darum, höchstrichterlich klären zu lassen, inwieweit die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages öffentlich gemacht werden müssen.

Im Prozess argumentierte der Bundestag damit, dass die Wissenschaftlichen Dienste nur zur Ausübung der spezifischen parlamentarischen Tätigkeiten eines Abgeordneten dienten. Diese sind vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. Ein zweiter Grund gegen eine Veröffentlichungspflicht besteht nach Ansicht der Bundestagsverwaltung darin, dass es sich bei der Ausarbeitung um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handele. Da der Bundestag der Urheber ist, behält er sich eine Veröffentlichung vor.

In beiden Punkten folgten die Richter der Argumentation des Bundestags nicht. Inwieweit die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags der parlamentarischen Tätigkeit oder eher der einer Verwaltungsbehörde zuzuordnen sind, werden die Richter der nächsten Instanzen entscheiden müssen. Geradezu aberwitzig erscheint der Trick mit dem Urheberrecht. Würde sich jede Behörde ein Erstveröffentlichungsrecht für ihre Dokumente vorbehalten, hätte man das Informationsfreiheitsgesetz gar nicht erst verabschieden brauchen.

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Was steht in der Ausarbeitung?

Die Autoren der Ausarbeitung, ein Physiker und ein Politologe, halten es für wahrscheinlich, dass deutsche Behörden sich inoffiziell mit UFOs beschäftigen könnten. So heißt es u.a. in dem bis heute unter Verschluss gehaltenen Papier:

„Die Tatsache, dass sowohl Grossbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und ausserirdischen Lebensformen beschäftigten und dies – nach vorheriger Geheimhaltung – in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen.“

Die Autoren der Ausarbeitung begründen ihre Vermutung damit, dass Regierungen UFO-Berichte gerade zu Zeiten des Kalten Krieges aus Angst vor gegnerischen Spionage- oder Kampfflugzeugen dokumentierten und untersuchten. Demgemäß stellen sie fest:

„Die tatsächliche oder vermeintliche Entwicklung neuer Fluggeräte, Spionagesatelliten u.ä. durch den militärischen Gegner könnte auch in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit genügend Anlass geboten haben, sich mit solchen Fragestellungen zu befassen.“

Warum ist dies mehr als eine bloße Vermutung?

Mindestens 19 Länder haben sich offiziell oder im Geheimen mit UFOs beschäftigt und ihre ehemals geheimen Akten für die Öffentlichkeit freigegeben. Neun dieser Länder sind NATO-Bündnisstaaten. Nur in drei Ländern sind zivile Stellen mit UFO-Forschung betraut – in den meisten Ländern fällt das Phänomen in die Verantwortung des Militärs, weshalb Einzelheiten oft der Geheimhaltung unterliegen. So gründete die argentinische Luftwaffe erst im Juni 2011 eine „Kommission zur Untersuchung von Luftphänomenen“ (CIFA), die zur Sicherheit im Luftraum beitragen soll. Weitere Länder, in denen das Militär UFO-Sichtungen dokumentierte, sind Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Dänemark, Ecuador, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Peru, Spanien, Ukraine, Uruguay und die USA.

Die Existenz eines realen UFO-Phänomens gilt zudem als wissenschaftlich bewiesen. Bereits vor dreißig Jahren untersuchten vier staatlich beauftragte Studien UFOs und beschrieben dabei circa 1424 Fälle, in denen eine Identifizierung der Flugobjekte nicht gelungen ist:

  • {module [426]}US Air Force Studie durch das Battelle Memorial Institute mit Berichten des Project Blue Book (1947-1955): 434 (19,7%) unidentifizierte Objekte.
  • 37 Wissenschaftler unter Leitung von Prof. Condon analysierten im Colorado Project 59 Berichte. 33 Fälle (56%) blieben unidentifiziert.
  • Akademie des wissenschaftlichen Instituts für Raumfahrtforschung, Moskau. Der Bericht führt über 457 nicht zu identifizierende Objekte auf.
  • Die Studie der Abteilung GEPAN/SEPRA der französischen Raumfahrtagentur CNES (Centre National d’Etudes Spatiales) in Toulouse enthielt 1987 bereits 263 UFO-Fälle (38%).

Auf Grund der Vielzahl von Ländern, in denen zu Zeiten des Kalten Krieges UFO-Forschung betrieben wurde, ist es recht unwahrscheinlich, dass ausgerechnet an der Frontlinie des Kalten Krieges, die mitten durch Deutschland verlief, keine UFO-Sichtungen dokumentiert worden sein sollen.

Wovon handelt die Resolution A/33/426 der Vereinten Nationen?

Auf Initiative des Premierministers von Grenada kam  es 1977 zu einem Hearing über UFOs vor den Vereinten Nationen. Aufgrund der Anhörungen mehrerer Wissenschaftler im Beisein des Generalsekretärs Kurt Waldheim verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1978 die Resolution A/33/426. Darin werden interessierte Mitgliedsstaaten eingeladen,

„… auf nationaler Ebene geeignete Maßnahmen zur Koordinierung einer wissenschaftlichen Forschung und Untersuchung außerirdischen Lebens, einschließlich der nicht identifizierten fliegenden Objekte (UFOs) zu ergreifen und den UN-Generalsekretär über die Beobachtungen, Forschungen und Evaluierung dieser Maßnahmen zu informieren“.

Die UNO-Resolution ist in Deutschland bislang nicht umgesetzt worden.

Weitere Nachrichten folgen in Kürze.

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