Gary McKinnon

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Auslieferung des britischen UFO-Hackers Gary McKinnons zunächst gestoppt. Bis zum 29. August um Mitternacht behält sich das Gericht Zeit vor, um seinen Fall zu prüfen. McKinnon war in den Jahren 2000-2002 in zahlreiche Computernetzwerke des US-Militärs und der NASA eingedrungen und dort nach eigenen Angaben auf Beweise für die Vertuschung von UFOs gestoßen.

Auf Computern des Militärs und der NASA fand er, wie er von Anfang an beteuerte, eine Liste außerirdischer Offiziere sowie einer irdischen Raumschiff-Flotte (mehr). 

Laut Paragraph 39 der geltenden Prozessordnung darf das Gericht gegenüber den beteiligten Parteien eine einstweilige Anordnung erlassen, die sie für geeignet hält, um im Interesse der Parteien zu handeln und im Vorfeld den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. 

Der Eilantrag der Verteidigung von Gary McKinnon wird unter anderem mit Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention begründet, da dem britischen Hacker unter Umständen eine Haftstrafe im US-amerikanischen Terrorlager auf Guantánamo droht.

Artikel 3 – Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe
oder Behandlung unterworfen werden.

Am 28. August wird die Entscheidung fallen, ob das Gericht sich des Falles annimmt oder ihn ablehnt. Die Verteidigung McKinnons hofft unterdessen, mehr über die dann beteiligten Richter heraus zu finden. Auf der Webseite des Hackers, www.freegary.org.uk, merken die Anwälte an, dass bislang noch nicht klar ist, welche Bereiche des Gerichts für McKinnon zuständig sein werden. Unter Umständen wird der Fall vor der großen Gerichtskammer verhandelt, welche aus 17 Richtern besteht.

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