Die Pressemitteilung der Bremer Polizei und der Staatsanwaltschaft zum UFO-Alarm am Flughafen Bremen liefert mehr Fragen als Antworten.
von Robert Fleischer
In einer gemeinsamen Pressemitteilung präsentierten die Bremer Polizei und die Staatsanwaltschaft Bremen heute ihre „Ermittlungsergebnisse zum nicht identifizierten Flugobjekt“. Die Überschrift verrät es schon: Die tatsächlichen Ermittlungsergebnisse der Polizei richten sich eher auf das, was es nicht war.
Nach Auswertung von über 50 Hinweisen und diversen Zeugenbefragungen bewertet die Polizei die Sachlage wie folgt:
„Einige Bürger dürften den eingesetzten Polizeihubschrauber beobachtet und beschrieben haben. Hinweisgeber aus dem Bremer Western werden zu ihrem Beobachtungszeitraum eine Air France Maschine in ihren Warteschleifen über Bremen gesehen haben. Das hat die Auswertung von Geo-Daten ergeben.“
Damit nähert sich die Polizei immerhin dem Kenntnisstand, den der Forscher Dennis Kirstein von ufo-information.de bereits Tage zuvor hatte: Offenbar haben Augenzeugen ganz gewöhnliche Dinge beobachtet und gemeldet, weil die Polizei dazu aufgerufen hatte.
Soweit, so gut. Doch um was handelte es sich nun bei diesem seltsamen Objekt? Hier verlieren sich die ‚polizeilichen Ermittlungsergebnisse‘ plötzlich in vagen Möglichkeiten:
„Der weiterhin unbekannte Betreiber des nicht identifizierten Flugobjekts dürfte aus der Modelflug- bzw. Multicopterszene kommen“, mutmaßt die Polizei, Aussagen von Experten würden darauf hindeuten. Das Gerät sei wohl „von einem professionellen Hobby-Modelflieger vom Computer am Schreibtisch oder von der grünen Wiese gelenkt worden sein“. Technisch unter Umständen machbar – aber war es wirklich so?
{module [426]} Man ahnt es – die Polizei ist ahnungslos. Immerhin räumt sie dies auch selbst ein, indem sie etwa erklärt, dass Angaben zum Licht des Objekts, der Flughöhe, zur Größe und Entfernung im Nachtimmel „schwer bestimmar“ seien. Gezielte Ermittlungen gegen Verdächtige aus der Kopter-Szene seien zudem ergebnislos verlaufen. Mit anderen Worten: Es gibt zwar keinen einzigen konkreten Hinweis auf die Kopter-Theorie, aber es wird schon einer gewesen sein – was denn sonst?
Offene Fragen, wohin man schaut
Über ein interessantes Detail gibt die neue Pressemitteilung der Polizei keinerlei Erklärung ab. Wie unsere Recherchen ergaben, meldete der zu Hilfe gerufene Polizeihubschrauber gegen 20:51 Uhr ein „unbeleuchtetes Objekt“ an die Flugsicherung des Flughafens, die sich daraufhin genötigt sah, die Landung einer hereinkommenden Maschine aus Paris abzubrechen. Diese Sichtung der Bordbesatzung lässt sich nicht so einfach als Falschdeutung eines Flugzeuges oder Kopters erklären. Hätte es sich um einen Kopter gehandelt – wäre er nicht mit Navigationslichtern beleuchtet gewesen? Hätte die Polizei ihn nicht zweifelsfrei als harmlos für den Flugverkehr identifizieren können? Um was handelte es sich da?
Über diese und viele weitere Fragen zum „UFO-Alarm über Bremen“ wird sich die Polizei wohl in absehbarer Zukunft nicht mehr äußern. Die Pressemitteilung wird in den Grüften des gnädigen Vergessens verschwinden, und mit ihr die ausgeklammerten Details. Es gibt nur noch wenig Hoffnung, dass jemals mehr über diesen interessanten Fall bekannt wird – es sei denn, die betroffenen Mitarbeiter des Flughafens melden sich selbst zu Wort. Wer war die Person, die mitten in der Nacht im Namen des Flughafens Bremen eine Meldung bei der ufo-datenbank.de einreichte?
Hier der vollständige Wortlaut der unter diesem Link veröffentlichten Polizei-Pressemeldung:
Ermittlungsergebnisse zum nicht identifizierten Flugobjekt
(21.01.2014)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bremen und der Polizei Bremen
Am 06.01.2014 beobachtete die Flugsicherung des Flughafens Bremen gegen 18:30 Uhr ein nicht identifiziertes Flugobjekt im Luftraum über Bremen. Auch verschiedene Bürger und Polizeibeamte gaben Hinweise auf dieses Objekt.
Aufgrund des Vorfalls wurden umfangreiche Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr eingeleitet.
Nach der Auswertung von über 50 Hinweisen und diversen Zeugenbefragungen geben die Staatsanwaltschaft Bremen und die Ermittler der Kriminalpolizei jetzt eine Bewertung zum Fall ab:
Der weiterhin unbekannte Betreiber des nicht identifizierten Flugobjekts dürfte aus der Modelflug- bzw. Multicopterszene kommen. Darauf deuten Zeugenaussagen von Beobachtern und Experten hin.
Einige Bürger dürften den eingesetzten Polizeihubschrauber beobachtet und beschrieben haben.
Hinweisgeber aus dem Bremer Westen werden zu ihrem Beobachtungszeitraum eine Air France Maschine in ihren Warteschleifen über Bremen gesehen haben. Das hat die Auswertung von Geo-Daten ergeben.
Der Copter bzw. ein Gerät aus der Modelflugszene wird nach bisheriger Einschätzung der Ermittler von einem professionellen Hobby-Modelflieger vom Computer am Schreibtisch oder von der grünen Wiese gelenkt worden sein. Nach übereinstimmender Einschätzung von Experten sind Angaben zum Licht des Objekts bzw. der Flughöhe kaum verwertbar. Angaben zur Größe und Entfernung sind im Nachthimmel schwer bestimmbar.
Gezielte Ermittlungen gegen verdächtige Personen aus der beschriebenen Szene führten zu keinen konkreten Ermittlungsergebnissen.
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei warnen ausdrücklich vor der illegalen Nutzung solcher Fluggeräte. Solche Flüge müssen angemeldet werden und bedürfen einer Genehmigung der Luftfahrtbehörde.
Wie es der konkrete Fall aufzeigt, kam es zu einer Störung des Luftverkehrs über Bremen.
Der Landeanflug einer Verkehrsmaschine musste abgebrochen bzw. ein weiterer Flug umgeleitet werden. Es bestand eine konkrete Gefahr für das Leib und Leben von Menschen. Bei Zuwiderhandlungen ist mit einem Strafverfahren und hohen Regressansprüchen zu rechnen.
(Ende der Pressemeldung)
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