Dem deutschen Volke

Der Bundestag heuert mit Steuergeldern Staranwälte und Rechtsgutachter an, um die Herausgabe einer UFO-Ausarbeitung seiner Wissenschaftlichen Dienste zu verhindern. Welche Erkenntnisse der deutschen Wissenschaftler rechtfertigen einen solch massiven Aufwand an Steuermitteln?

 

von Robert Fleischer

Im Dezember 2011 fällte das Verwaltungsgericht Berlin ein Grundsatzurteil zur Informationsfreiheit: Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags (Az: VG 2 K 91.11). Dem Kläger – einem Berliner Bürger – sprachen die Richter das Recht zu, eine bis dato zurück gehaltene UFO-Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste einzusehen. Das Dossier trägt den Titel: „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßte das Urteil. Im Parlament gehe es schließlich darum, die Grundlagen von Entscheidungen  transparent zu machen. Dies bedeute auch, „dass Gutachten, die beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben und mit Steuermitteln bezahlt worden sind, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.“ Doch zur Akteneinsicht kam es nie – denn die Bundestagsverwaltung ging in Berufung.

Mit Steuergeldern gegen Regierungstransparenz

Damit das UFO-Dossier der Wissenschaftlichen Dienste geschlossen bleibt, investiert die Bundestagsverwaltung erhebliche Steuermittel: Für den am 13. November 2013 vor dem OVG Berlin-Brandenburg anstehenden Berufungsprozess hat die Bundestagsverwaltung eigens eine internationale Staranwaltskanzlei engagiert. Außerdem gab sie ein Rechtsgutachten in Auftrag, in dem u.a. die Auffassung vertreten wird, dass Bundestagsabgeordnete einen „Informationsvorsprung gegenüber den Bürgern“ haben müssten, und es ganz allein an ihnen liege, „ob und inwieweit sie es bei diesem Informationsvorsprung belassen“. Wie viel den Steuerzahler dieses Rechtsgutachten gekostet hat, bleibt ebenfalls geheim – denn die Bundestagsverwaltung verweigert jegliche Auskunft und beruft sich auf das „Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis“.

Sind die Erkenntnisse der Wissenschaftler des Bundestags wirklich so brisant, dass sie unter erheblichem Einsatz von Steuergeldern geheim gehalten werden müssen?

Deutsche UFO-Akten: Bundestag kämpft gegen Freigabe

 

Übrigens: Der Berufungsprozess findet am 13. November 2013 um 9:00 Uhr vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt (Aktenzeichen: OVG 12 B 3.12).

 

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